Die Praxen regeln die Terminvergabe für die Impfungen selbst, zum Beispiel telefonisch oder online, ganz wie bei normalen Arztterminen. Es gibt keine zentrale Einladung. Ärztinnen und Ärzte haben die Möglichkeit, ihre Patientinnen und Patienten entsprechend der Impfpriorisierung gezielt zu kontaktieren.Wie viele Impftermine sie vergeben, ist ebenfalls den Praxen überlassen. Besondere Vorgaben zur Infrastruktur in den Praxen (etwa gesonderte Warteräume) macht das Gesundheitsministerium nicht.Viele Hausärzte kündigten an, für die Impfungen extra Sprechstunden anzubieten. In der Regel dürfte es deshalb nicht zu zusätzlichen Wartezeiten in den Praxen kommen.
Grundsätzlich gilt die in der Coronavirus-Impfverordnung festgelegte Priorisierung auch für Hausarztpraxen. Hausärztinnen und -ärzte können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen flexibler vorgehen als es in Impfzentren möglich ist.Ist es organisatorisch sinnvoll, können Ärztinnen und Ärzte von der Priorisierung abrücken - etwa, wenn dadurch vermieden wird, dass Impfstoff vernichtet werden muss. Auch in Regionen mit besonders hohen Inzidenzen darf von der Impfreihenfolge abgewichen werden, zum Beispiel, um chronisch kranke Patientinnen und Patienten zu schützen.
Sprechzeiten | |||
Mo | 8:30 - 12:30 | + | 15:00 - 19:00 |
Di | 8:30 - 12:30 | + | 15:00 - 18:00 |
Mi | 8:30 - 12:30 | ||
Do | 8:30 - 12:30 | + | 15:00 - 18:00 |
Fr | 8:30 - 14:00 | ||
Hausbesuche nach Vereinbarung | |||
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